Aufnahmebedingungen.
  • Als Mitglieder werden Institutionen und Einzelpersonen aufgenommen, die im Haupt- oder Nebenzweck in der Nordwestschweiz, im Elsass oder in der Region Südlicher Oberrhein in der Erwachsenenbildung tätig sind und die Statuten und die Zielsetzungen der Konferenz anerkennen.
  • An einer Mitgliedschaft Interessierte stellen bis 30 Tage vor der folgenden Jahresversammlung (März/April) ein Beitrittsgesuch an den Vorstand. Die Jahresversammlung beschliesst über den Aufnahmeantrag. Bis zum Entscheid können die Interessierten als Gäste an den Veranstaltungen der Konferenz teilnehmen.